Wir legen besonderen Wert auf die individuelle Betreuung und die Zufriedenheit jedes einzelnen Kunden.

Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass die HSM Personalservice GmbH & Co. KG Ihnen, bei Bedarf, Mitarbeiter zur Arbeitsleistung zur Verfügung stellt. Die Länge der Einsatzdauer in Ihrem Unternehmen bestimmen Sie.

Die dafür notwendige, unbefristete Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit liegt uns dafür selbstverständlich vor. Mit unserer Kernkompetenz „Arbeitnehmerüberlassung“ überzeugen wir unsere Kunden durch Qualität und Leistung. Qualifizierte Mitarbeiter stehen ihnen für eine zeit-  und sachgerechte Unterstützung zur Verfügung.

Qualifizierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen während ihres Einsatzes in den Betrieben mit Engagement für zufriedene Firmenkunden, die sich bei neuem Bedarf immer wieder gern an uns wenden.

An dieser Tatsache messen wir die Güte unserer Arbeit. Auf der Zufriedenheit von Kunden und Mitarbeitern liegt unsere Priorität, denn nur wenn diese gewährleistet ist, können wir als Unternehmen mit Ihnen erfolgreich sein. Auch deswegen sind wir Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V., kurz iGZ.

Sie suchen motivierte Mitarbeiter? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Von der Auftragsspitze bis zum Einstellungsvertrag führt bei uns ein ganz kurzer Weg. Über 100 motivierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen Ihnen mit ihrem Können und ihrem Engagement zur Verfügung. Für gewerbliche, technische und kaufmännische Tätigkeiten. Fachkräfte ebenso wie Hilfskräfte.

HSM Personalservice GmbH & Co. KG

Münsterplatz 6 | D – 89073 Ulm

Tel.: +49 731 – 184766 -0
Fax: +49 731 – 184766 -10
E-Mail: info(at)hsm-personalservice.de

Geschäftsleitung:
Matthias Kowatsch

Gesellschafter:
Matthias Kowatsch
Dietmar Meindl

Mehr Flexibilität durch Zeitarbeit.

ERFOLG

Vorteile…

Welche Einsatzgründe sprechen für diese Art der Beschäftigung?

HSM Personalservice GmbH & Co. KG – Pfeile, rot, nach unten

  • Projektbezogener Zusatzbedarf
  • Krankheitsvertretung
  • Auftragsbedingte Schwankungen
  • Testen eines neuen Mitarbeiters

Wodurch
haben
Sie diese
Vorteile?

Welche Vorteile entstehen durch die Arbeitnehmerüberlassung für Ihr Unternehmen?

HSM Personalservice GmbH & Co. KG – Pfeile, rosa, nach unten

  • Sie zahlen keine Sozialversicherungsabgaben
  • Sie zahlen weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld
  • Sie vergüten nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit
  • Sie haben keine Personalengpässe
  • Sie können den Mitarbeiter übernehmen
  • Sie bezahlen ganz einfach und bequem unsere Rechnung
  • Sie haben wenig Verwaltungsauf-wand und dadurch geringere Kosten

Die Mitarbeiter stehen bei uns in einem festen Arbeitsverhältnis und genießen alle Rechte und Pflichten eines Solchen. Unsere Mitarbeiter werden nach dem iGZ/DGB Tarif bezahlt, dies schafft Vertrauen und Zufriedenheit. Das ist unser Full-Service-Angebot für Ihre Personalarbeit:

  • Wir beraten Sie bei Ihrer Bedarfsanalyse
  • Wir suchen Mitarbeiter, die exakt in Ihr Profil passen
  • Wir treffen unter den Bewerbungen eine stimmige Vorauswahl
  • Wir kümmern uns um die notwendige Verwaltung und Organisation

Wir suchen Qualität – und wir bieten Qualität. Wir arbeiten effizient, unaufwändig und zielgruppenorientiert. Verlässlichkeit, Offenheit und ein hohes Maß an Professionalität prägen unseren partnerschaftlichen Arbeitsstil. Ein gutes Gespür für Menschen, kurze Wege, minimaler Verwaltungsaufwand und ein effektiv organisiertes logistisches Umfeld sind unser Werkzeug. Sie entlasten mit unserer Hilfe Ihre Personalabteilung. Sie sparen Kosten und gewinnen Zeit.

Sie suchen einen Mitarbeiter, der bestimmte Anforderungen erfüllen soll? Rufen Sie uns an und wir sagen Ihnen, ob wir diesen Mitarbeiter für Sie haben. Von uns werden Sie keinen „Platzhalter“ bekommen. Wenn wir Ihren Wunsch nicht erfüllen können, kommunizieren wir dies offen. Denn das ist die Basis guter Zusammenarbeit: Der ehrliche Umgang miteinander!

Kandidaten, die wir Ihnen anbieten, dürfen Sie gerne vorab kennenlernen. Ein persönliches Gespräch zur Eignungsfeststellung lässt sich grundsätzlich vereinbaren